SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre werden durch den bayerischen Kabinettsbeschluss von den seit Dienstag geltenden 2G Nachweispflichten für Sportangebote ausgenommen.
Bis Ende 2021 gilt demnach:
SchülerInnen (u. 18) bis Ende 2021 von 2G ausgenommen
2G ab 18
Kurse und sportliche Betätigung sind damit vorerst gerettet.
Bitte beachtet, dass sich die Informationslage aktuell wieder sehr schnell und ständig ändert. Es ist ein Kommunikationsdesaster aber wir bleiben dran. Habt etwas Geduld mit uns.
der steinbock